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Kündigung Vodafone Kreditkarte – Alternative

Freitag, 09. Dezember 2011

Schwarze KreditkarteZum Ende des Jahres 2011 gibt es die beliebte und kostenlose Vodafone Kreditkarte nicht mehr.
Schon seit einiger Zeit können über das Internetportal von Vodafone keine Neuanträge für die diese Kreditkarten mehr gestellt werden.
Auf der Internetseite von Vodafone heißt es dazu: “Neuanträge für die Vodafone Visa Karten können leider nicht mehr entgegengenommen werden.”

Der Grund dafür ist, dass vermutlich die Kooperation zwischen der Berliner Bank, einer Niederlassung der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, und Vodafone beendet wurde.
Alle bisherigen sich im Umlauf befindlichen Vodafone Kreditkarten laufen zum Jahresende aus.

Bei den Vodafone-Kunden war die Vodafone Visa Card am beliebtesten. Es handelt sich bei diesem Kartentyp um eine kostenlose Kreditkarte (keine Jahresgebühr), die monatliche Abrechnung der Umsätze wurde unbürokratisch vom bestehenden Girokonto abgebucht.

Derzeit findet man bei einem Besuch des Vodafone-Portals keine Alternativen Angebote für eine kostenlose Kreditkarte oder anderer Kreditkartentypen.

Besitzer der kostenlosen Vodafone Kreditkarte müssen aber nicht auf die bisherigen Vorteile ihrer Kreditkarte verzichten auch wenn es die Vodafone Kreditkarte derzeit nicht mehr gibt.

Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass eine ähnliche Kreditkarte im Internet zur Verfügung steht. Es handelt sich bei diesem Angebot um die Schwarze Mastercard, eine echte dauerhaft grundgebührfreie Kreditkarte mit weltweiter Akzeptanz, welche die monatlichen Kartenumsätze vom bestehenden Girokonto abbucht.
Ausgegeben wird die schwarze Kreditkarte von einer bekannten deutschen Bank.

Diese Schwarze Kreditkarte besticht durch ihr edles und werbefreies Design sowie der Guthabenverzinsung.
Für ein eventuelles Guthaben auf dem Kartenkonto der schwarzen Mastercard erhält der Karteninhaber mehr Zinsen als auf so manchem Tagesgeldkonto, bei täglicher Verfügbarkeit.
Weitere Informationen zur Schwarzen Mastercard findet man auf der Internetseite www.schwarze-mastercard.de .

Ratenkredit und Kündigung

Dienstag, 17. Juni 2008

Unter dem Begriff Ratenkredit versteht man ein Darlehen, welches mit festgelegten monatlichen Raten an das Geldinstitut zurück gezahlt wird. Als private Person kann man einen solchen Ratenkredit seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erhalten. Diese Art von Finanzgeschäften wurden zu Beginn von den sogenannten Teilzahlungsbanken abgewickelt, später übernahmen die Geschäftsbanken diesen Bereich. Einen Ratenkredit erhält man als Kreditnehmer in den meisten Fällen als einen sogenannten Blankokredit. Für den Kreditnehmer bedeutet dies, er erhält einen Ratenkredit ohne das Sicherheiten gestellt werden müssen. Im Kreditvertrag wird mit dem Geldinstitut lediglich eine Lohn- oder Gehaltsabtretung vereinbart. Sollte der Bank die Bonität der beantragenden Person nicht ausreichend erscheinen, kann die Bank zusätzlich eine Bürgschaft fordern oder der Abschluss einer sogenannten Restschuldenversicherung wird erforderlich. Beantragen Privatpersonen einen Ratenkredit, gilt dieser als sogenanntes Verbraucherdarlehen. Für den Kreditnehmer bedeutet dies,  dass er als Kunde ein Wiederrufsrecht hat, welches er auch nutzen kann. Ein einmal beantragter Ratenkredit kann vom Kreditnehmer auch noch sechs Monate nach erfolgter Auszahlung gekündigt werden, mit einer Frist von drei Monaten. Der noch ausstehende Restbetrag muss in diesem Fall komplett an die Bank abgezahlt werden. Eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an. Die Kündigung des Ratenkredites kann aber auch durch das entsprechende Geldinstitut erfolgen. Eine Kündigung von Seiten des Geldinstitutes kann allerdings nur dann erfolgen, wenn die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. Dieser Fall tritt ein, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten teilweise oder ganz in Verzug geraten ist. Weiterhin müssen Ratenrückstände von mindestens 10 Prozent des Nennwertes des Ratenkreditbetrages bei einer Ratenkreditlaufzeit von weniger als drei Jahre, bzw. von mindestens 5 Prozent des Nennwertes des Ratenkreditbetrages bei einer Ratenkreditlaufzeit von mehr als drei Jahren bestehen. Bevor eine Kündigung des Ratenkredites, durch die Bank, erfolgen kann muss der  Kreditnehmer zweimal angemahnt worden sein und dabei muss auch die Kündigung des Kredites angekündigt worden sein.