Privatinsolvenz – grundlegende Dinge
Dienstag, 17. Juni 2008Seit einigen Jahren steigt die Anzahl der verschuldeten Haushalte stetig an. Verantwortlich für dieses Phänomen sind vor allem Kleinigkeiten wie der Ratenkauf beim Versandhandel. Man verliert schnell den Überblick und dies führt dann in die Schuldenfalle. Aus den vielen kleinen Rechnungsbeträgen ergibt sich mit der Zeit eine hohe Fälligkeitssumme, welche dann möglicherweise nicht mehr begleichen werden kann. Ist dieser Zeitpunkt erreicht, fangen die Probleme erst richtig an. Als erstes findet man die ersten Mahnungen im Briefkasten und die Kosten steigen weiter an. Bleiben die Mahnungen unbeachtet werden die aufgetragenen Schulden in den meisten Fällen an ein Inkassounternehmen weiter geleitet, dadurch entstehen erneut Gebühren für den Schuldner. Jetzt ist der Weg zum gerichtlichen Vollstreckungsverfahren nicht mehr weit. Ist dieser Fall eingetreten, gibt es dennoch Hilfe für den Schuldner. Sind Ihnen die Schulden über den Kopf gewachsen, heißt das Zauberwort Privatinsolvenz. Die private Insolvenz ist für Personen geeignet, die nicht mehr in der Lage sind die Schulden innerhalb einer überschaubaren Zeit abzuzahlen. Damit eine Insolvenz beantragt werden kann, müssen Sie den Kontakt zu einem Schuldnerberater suchen. Ein Schuldnerberater schaut sich ihre finanzielle Situation genau an und listet mit ihrer Hilfe die angefallenen Zahlungsverpflichtungen auf. Zunächst strebt er eine außergerichtliche Einigung den Gläubigern an. Sollte dieser Versuch fehl schlagen, wird ein Antrag auf private Insolvenz bei Gericht eingereicht. Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt die sechsjährige Wohlverhaltensphase. Während dieser Zeit sind Sie verpflichtet, Einkommen, das über dem pfändungsfreien Betrag liegt, an einen Treuhänder abzuführen. Dieser verteilt das Geld zu gleichen Teilen an die Gläubiger. Ist man zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags arbeitslos, dürfen Arbeitsangebote nicht ohne ausreichende Begründung abgelehnt werden. Weiterhin ist es dem Schuldner nicht erlaubt weitere Schulden zu machen. Verläuft die sechs jährige Phase entsprechend den Bedingungen des Gerichts, können Sie anschließend die sogenannte Restschuldbefreiung beantragen. Sämtliche, noch vorhandene Schulden werden Ihnen erlassen und Sie können ein neues, schuldenfreies Leben beginnen.